Innovationsfonds

Senator Dr. Klaus Lederer (Senatsverwaltung für Kultur und Europa) über die Planungen zur Förderung der digitalen Entwicklung des Berliner Kultursektors.

Klaus Lederer (Senator für Kultur und Europa) zu Planungen für einen Innovationsfonds zur Förderung der digitalen Entwicklung in Berlins Kulturbereich.
Senator Dr. Klaus Lederer, Foto: Jeanette Dobrindt

Senator Dr. Klaus Lederer von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa hat die Idee eines „Innovationsfonds zur digitalen Entwicklung im Kulturbereich“ erstmals im April 2018 auf der re:publica vorgestellt.

Das war der Anstoß für einen moderierten Findungsprozess, in dem zuerst die Bedarfe der Kulturschaffenden aufgenommen werden sollen und für den im Senatshaushalt 2018 und 2019 insgesamt 750.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Auf dieser Basis soll eine Förderrichtlinie für den Innovationsfonds entwickelt werden, der ab 2020 bereitgestellt wird. Der offene Prozess, in dem die Förderrichtlinie erarbeitet wird, ist selbst Ausdruck des digitalen Mindsets, das in der Berliner Kultur gefördert werden soll.

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Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa sieht sich dabei weniger als Innovationstreiberin denn als Dienstleisterin für Institutionen und Akteure aus der Freien Szene, die ihre digitale Entwicklung vorantreiben wollen: Das Ziel ist es, Modellprojekte zu fördern, die spartenübergreifende Bedeutung haben. Es geht also nicht um Investitionen in digitale Infrastruktur und auch nicht um eine Förderung von Kulturinstitutionen, die ohnehin mit einem großen Budget ausgestattet sind.

Dabei schließt der Innovationsfonds die Lücke zwischen der Arbeit der digiS, die digitale Kopien von analogen Kulturgütern erstellt und der Publikumsentwicklung mit Digitalen Mitteln.

Die Digitalisierung wird „echte“ Kunstwerke nicht überflüssig machen, sie fügt ihnen nur eine Ebene hinzu und erschließt so neue Zielgruppen, die im Moment von der kulturellen Teilhabe ausgeschlossen sind. Vielleicht ist es mit Hilfe der Digitalisierung in Zukunft möglich, einen Avatar durchs Museum laufen zu lassen und Kunstwerke in der Virtuellen Realität zu erleben. Damit hätten auch Personen mit Mobilitätseinschränkung Zugang zu öffentlich geförderter Kunst.

Interessant ist die Digitalisierung auch mit Blick auf geraubte Kulturgüter: Wenn ein Kulturgut digital zur Verfügung steht, kann es beliebig vervielfältigt werden und der bisher exklusive analoge Zugang würde an Bedeutung verlieren.Besonders brisant ist auch der Bereich digitales Ticketing. Im Moment gibt es in diesem Bereich monopolartige Strukturen, in denen ein großer Internetkonzern die Konditionen bestimmt. Es wird zum Beispiel eine Gebühr für das Ausdrucken der Tickets verlangt, was Nutzer*innen verärgert und letztlich den Kultureinrichtungen schadet. Klaus Lederer: „Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass ein Unternehmen nicht nur von der öffentlichen Angebotsstruktur profitiert, indem es die Tickets verkauft, sondern auch noch die Daten der Nutzer*innen und damit wertvolles Wissen über die Zuschauer*innen bekommt.“ Ein mögliches Förderfeld für den Innovationsfonds wäre es, ein alternatives Ticketingsystem einzuführen, das auch kleinere Häuser nutzen können.

Diese Punkte zeigen, wie groß der Handlungsbedarf in Sachen Digitalisierung ist: „Wir sind ohnehin schon spät dran. Wenn sich der Kulturbetrieb der Digitalisierung nicht öffnet, können wir mit der Innovationskraft von renditegetriebenen Unternehmen nicht Schritt halten.“

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