Livestreams sind für Viele das Medium der Stunde, um Kulturangebote online stattfinden zu lassen. Doch was gilt es dabei rechtlich zu beachten? Wir geben Hilfestellungen zu Fragen des Urheberrechts, Persönlichkeitsrechts und des Datenschutzes.
Ausstellungen werden per Videobotschaft durchschritten, Konzerte und Theaterstücke online aufgeführt und digitale Schätze aus den Mediatheken gehoben: Durch die COVID19-Pandemie zur Unterbrechung des Livebetriebs gezwungen, erschließen sich Kulturinstitutionen und Freie Szene vermehrt das Internet als zusätzliche Wirkstätte. Video-on-Demand-Angebote und Livestreams sind dabei die Medien der Stunde.
Rechtliche Hinweise zu Online-Konzert, Video-Remix, und Co.
Bevor jedoch ein Beitrag online gehen kann, sollten wichtige rechtliche Fragen rund um die gezeigten audiovisuellen Inhalte geklärt sein: Sind im Stream urheberrechtlich geschützte Werke enthalten? Liegen Nutzungsrechte für Fremdmaterial vor? Welche Grenzen hat das künstlerische Zitat? Und welche Rechte haben die eingeblendeten Personen an ihrem eigenen Bild?
Mit der Handreichung „Alles rechtens? Kultur im Livestream“ möchten wir euch eine Hilfestellung an die Hand geben: Im Austausch mit Berliner Kulturschaffenden haben wir zehn Situationen aus der Praxis gesammelt, anhand derer wir auf Fragen des Urheberrechts, Persönlichkeitsrechts und des Datenschutzes blicken.
Die Handreichung – entstanden in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Till Kreutzer (irights.Law) – gibt es hier zum Download:
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