Barrierefreiheit im digitalen Raum ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit – und nicht erst mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes im Juni 2025 durch Richtlinien und Normen geregelt. Doch welche Anforderungen gibt es konkret für Kulturwebsites? Welche rechtlichen Verpflichtungen bestehen schon jetzt und wie lassen sich diese praktisch umsetzen?
Worum geht’s?
Im Vortrag bieten euch die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Berlin Wiebke Müller und Stephan Heinke (Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Berlin) einen Überblick über wichtige Grundlagen zur Barrierefreiheit auf Websites:
- Welche rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben müssen Kultureinrichtungen beachten?
- Inwiefern berührt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch digitale Angebote aus dem Kulturbereich?
- Welche technischen (Mindest)standards gelten für barrierefreie Websites, und wo sind diese geregelt?
- Welche Möglichkeiten & Tools gibt es für eine eigenständige Überprüfung von Websites?
- Was tun, wenn Barrieren im eigenen Webauftritt identifiziert wurden?
- Welche Inhalte muss eine Barrierefreiheitserklärung enthalten?
- Wo finden Kulturakteur:innen Hilfestellungen & Unterstützung?
Anhand konkreter Fallbeispiele aus der Kultur stellen euch Stephan Heinke und Wiebke Müller zudem häufige Hürden für Website-User:innen vor. Im anschließenden Q&A ist Zeit für eure Fragen.
Wann & wo?
20.2.2025 | 13:00 – 16:00 Uhr
Diese Veranstaltung findet hybrid statt: Eine Teilnahme ist entweder in Präsenz oder online möglich.
In Präsenz: Technologiestiftung Berlin, Grunewaldstraße 61-62, 10825 Berlin.
Online: Big Blue Button, den Link erhaltet ihr nach der Anmeldung.
Anmeldung
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